Mensch, Natur, Umwelt

Einhaltung der Grenzwerte durch kontinuierliches Messen

Die zuständige Bezirksregierung wird die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Kraftwerksbetriebs unter emissions- und immissionsschutzrechtlicher Hinsicht und unter anderem aus naturschutzrechtlicher Sicht auf Menschen, Tiere und Pflanzen sowie auf Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft prüfen. Die Prüfung erfolgt federführend – unter Beteiligung unterschiedlicher Fachbehörden – durch die Bezirksregierung Arnsberg.

Genehmigt wird ein Kraftwerk von den zuständigen Genehmigungsbehörden erst dann, wenn alle gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Mensch, Umwelt und Natur eingehalten werden.

Mit dem Vorbescheid wird festgestellt, dass die Anlage die in der 13. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) vorgegebenen Immissionswerte sicher einhält und zum Teil sogar deutlich unterschreitet. Zu nennen sind hier unter anderem Staub, Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid oder Stickstoffdioxid. Entsprechende Messeinrichtungen dokumentieren die Einhaltung der Grenzwerte rund um die Uhr und übertragen kontinuierliche Messungen online an die zuständige Überwachungsbehörde.